Die Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Bestrafungen (Hudud)

Der Islam hat, wie jede andere Religion, ein Bestrafungssystem, durch dessen Umsetzung die Sicherheit und der Frieden in der Gesellschaft gewährleistet werden und zum Schutz vor der Ausbreitung von Verbrechen, sodass das Blutvergießen verhindert werden kann, die Würde geschützt wird, das Vermögen bewahrt wird, die Schurken und Verbrecher unterdrückt werden und damit die Menschen sich davor hüten, sich gegenseitig zu überfallen. Die Verbrechen werden also mit diesen Sanktionen verhindert bzw. in ihrem Ausmaß eingedämmt. So sehen wir, dass der Islam für jede verbrecherische Tat eine dazu passende Bestrafung vorsieht. Für die absichtliche Tötung gilt die Wiedervergeltung. Allah, der Hocherhabene, sagt: “O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten.” (Qur`an 2:178)
Es sei denn die Verwandten bzw. Eltern des Getöteten vergeben, gemäß dem Vers: “Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird.” (Qur`an 2:178)
Und für den Diebstahl sieht der Islam das Abtrennen der Hand vor, so sagt Allah, der Hocherhabene: “Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise.” (Qur`an 5:38)

Wenn nun der Dieb weiß, dass wenn er stiehlt, seine Hand abgetrennt wird, dann wird das Stehlen unterlassen und das Vermögen der Leute bleibt verschont.
Und für die Übertretung gegenüber der Würde der anderen durch Unzucht, sieht der Islam für den nicht verheirateten das Peitschen vor. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben.” (Qur`an 24:2)

Und dies, um die Abstammung vor Vermischung zu schützen und das Vermögen davor, dass Nichtberechtigte es erben.

Für die Übertretung gegenüber der Würde von Frauen, durch Verleumdung, sieht der Islam auch die Geißelung vor. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Diejenigen, die den ehrbaren Ehefrauen (Untreue) vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die geißelt mit achtzig Hieben.” (Qur`an 24:4)

So wird auch mit weiteren Verbrechen verfahren, für die der Islam je eine entsprechende Bestrafung vorsieht, je nach Gefahr des Verbrechens für die Gesellschaft. Auch legte der Islam einen allgemeingültigen Grundsatz fest, wonach die Bestrafungen festgelegt werden. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Die Vergeltung für eine böse Tat ist etwas gleich Böses.” (Qur`an 42:40)

Auch sagt Allah, der Hocherhabene: “Und wenn ihr bestraft, so bestraft im gleichen Maß, wie ihr bestraft wurdet.” (Qur`an 16:126)

Im Folgenden wird die Güte, Toleranz und Nachsicht der Religion im Bereich der Sanktionen dargestellt


  • Zur Toleranz, Nachsicht und Güte des Islam im Bereich der Sanktionen im Bezug auf die Rechte im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen gehört, dass er die Vollstreckung der Bestrafung zu keiner unabdingbaren Angelegenheit gemacht hat. Er hat die Möglichkeit zur Versöhnung und Vergebung gegeben und die Gewährung von (Schadens-)Ersatz offen gelassen. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Die Vergeltung für eine böse Tat ist etwas gleich Böses. Wer aber verzeiht und Besserung bringt, dessen Lohn obliegt Allah. Er liebt ja nicht die Ungerechten.” (Qur`an 42:40)
  • Der Islam beabsichtigt durch die Umsetzung der Sanktionen die Wahrung der Menschenrechte, die Verankerung der Sicherheit, die Ruhe in der Gesellschaft und den Frieden, und er beabsichtigt die Abschreckung derjenigen, die sich vornehmen, mit ihrer eigenen Sicherheit Unfug anzustellen. Wenn nun der Mörder weiß, dass er getötet wird und der Dieb weiß, dass seine Hand abgetrennt wird und der Verleumder, dass er gepeitscht wird, dann schreckt er davor zurück, verschont sich und verschont die anderen. Und Allah, der Hocherhabene, sagt: “In der Wiedervergeltung liegt Leben für euch, o die ihr Verstand besitzt, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget!” (Qur`an 2:179)

    Mag sein, dass jemand einräumt, dass diese Bestrafungen, die der Islam vorgeschrieben hat, harte Strafen sind. Dazu kann man entgegnen, dass der gesund denkende Mensch zugeben wird, dass diese Verbrechen Schäden und schwerwiegende Nachteile für die Gesellschaft darstellen, die der Gesellschaft nicht verborgen bleiben, und dass es wichtig ist, diesen entgegenzuwirken, sie zu bekämpfen, ihnen zu widerstehen und sie zu bestrafen. Der Streit dreht sich also über die Art der Bestrafung. So soll sich doch jeder einmal selbst die Frage stellen, ob die Sanktionen, die der Islam festgesetzt hat, nützlicher und erfolgreicher sind, im Bekämpfen der Straftat oder zumindest in der Verminderung bzw. Reduzierung von Straftaten, oder die Sanktionen, die Menschen festgelegt haben, die das Verbrechen nur vermehren. Durch sie könnte sogar der Täter verschont und das Opfer beschuldigt werden. Sollte nicht das verdorbene Glied amputiert werden, damit der Rest des Körpers gesund bleibt?