Die Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der finanziellen Beziehungen

Geld ist der Nerv des Lebens und der finanziellen Beziehungen zwischen den Menschen. In diesen Beziehungen herrschen viele rechtswidrige Umgangsmethoden, Ungerechtigkeiten und die Beraubung der Rechte anderer bei der Stärkung und Durchsetzung persönlicher Interessen, ohne Rücksicht auf das, was anderen Parteien für Schäden widerfahren. Deshalb war es notwendig, dass auch hier in diesem Bereich Toleranz und Nachsicht herrscht. Daher können wir folgende Facetten für die Toleranz und Nachsicht des Islam erwähnen:

  • Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich des Handels (Kauf und Verkauf) gehört, dass der Islam dazu anhält, dass es einfach, großzügig und nachsichtig ist. So sagte der Prophet s: „Allah erbarme Sich einem, der nachsichtig und einfach ist, wenn er verkauft, nachsichtig und einfach ist, wenn er kauft.“ (Baihaqi)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört in diesem Bereich auch, dass er auch dazu angehalten hat, dem, der sich in Schwierigkeit befindet, Aufschub zu gewähren, damit dieser seine Schulden tilgen kann, oder ihm seine Schuld erlassen wird, was bei Allah besser ist. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt,) bis eine Erleichterung (eintritt). Und dass ihr (es) als Almosen erlasst, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst.” (Qur`an 2:280)
    Der Prophet s sagte darüber auch: „Wer einem Schuldner, der sich in Schwierigkeit befindet, Aufschub gewährt, bekommt für jeden Tag den Lohn einer Sadaqa, und wer ihm Aufschub gewährt, obwohl die Rückzahlung fällig ist, bekommt für jeden Tag den Lohn einer Sadaqa." (ibn Maja)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass der Islam dazu auffordert, die Schulden zu erlassen. Der Prophet s sagte: „Ein Mann, der vor euch lebte, wurde zur Rechenschaft gezogen. Es wurde keine gute Tat gefunden, außer dass er sich unter die Menschen mischte und (den Leuten, denen er Geld verlieh) Aufschub gewährte; er befahl seinen Angestellten, die Schuldner zu entlasten.“ Er (der Prophet) sagte: Allah, der Hocherhabene, sagt: „Es gebührt eher Uns. Entlasset ihn (erlasst seine Sünden).“ (Muslim)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört dasAnhalten zur Nachsicht bezüglich des Zurückverlangens von geliehenem Vermögen.
  • So berichtete abu Huraira d, dass ein Mann zum Propheten s kam, um von ihm etwas zurückzufordern und war dabei grob. Da wollten sich die Gefährten auf ihn stürzen, jedoch sagte der Prophet s: „Lasst ihn, denn der Gläubiger hat ein Recht zu fordern.“ Und sagte dann: „Gebt ihm einen Anteil wie seinen Anteil.“ Sie sagten: „O Prophet, wir finden nur einen besseren als seinen.“ Der Prophet s sagte: „Gebt es ihm, denn zu den Besten unter euch gehören diejenigen, die am gütigsten beim Zurückgeben (des geliehenen Gutes) sind.“
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass der Islam dazu anhält und anspornt, die Ware bzw. das Geld umzutauschen, wenn eine der Vertragsparteien seinen Kauf bzw. Verkauf bereut. Der Prophet s sagt: „Wer demjenigen, der seinen Kauf bereut, die Ware umtauscht, dem verzeiht Allah seinen Fehltritt am Tag der Auferstehung.“
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass er die Freiheit beim Kauf gewährleistet. Denn der Prophet s sagte: „Die beiden Kaufparteien haben die Freiheit (zu kaufen oder nicht), solange sie sich nicht trennen bzw. bis sie sich trennen. Wenn sie ehrlich waren, wird ihr Geschäft gesegnet und wenn sie gelogen haben, wird der Segen entrissen.“ (Buchari)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört das Erbrecht, dass das Erbe auf die berechtigten Erbenden verteilt hat, unabhängig von Alter und Geschlecht, sodass es eine gerechte Aufteilung, der Verwandtschaftsnähe entsprechend, gibt, die alle bestätigen können, die über einen gesunden Menschenverstand verfügen. So steht es niemandem zu, das Erbe nach Belieben und eigenen Vorstellungen zu verteilen. Zu den Annehmlichkeiten und guten Seiten dieses Systems gehört es, dass es das Vermögen, egal wie groß es ist, in kleine Vermögen teilt, so dass die Anhäufung des Vermögens bei einer bestimmten Gruppe bzw. bei bestimmten Menschen nahezu unmöglich ist. Der Qur’an hat hierzu die Anteile der Kinder, Eltern, Ehepartner und Geschwister deutlich gemacht. So sagt Allah, der Hocherhabene:

    “Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebenso viel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterlässt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterlässt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne – ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiss, Allah ist Allwissend und Allweise.” (Qur`an 4:11)
    Es gibt noch weitere Bestimmungen, die an anderen Stellen im Qur’an erwähnt werden, hier aber aus Platzgründen nicht erörtert werden können. Daher sollte bei Interesse auf die einschlägige Literatur zurückgegriffen werden.
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass der Islam dazu anhält, wohltätig zu den Anwesenden zu sein, die bei der Erbverteilung dabei sind, aber selbst keine Erbenden sind, und ihnen zu geben und diese nicht zu vergessen. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte.” (Qur`an 4:8)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass der Islam das Prinzip des Testaments geboten hat. Der Muslim sollte einen gewissen Anteil von seinem Vermögen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke spenden, damit es für ihn nach seinem Tod als fortdauerndes Almosen dient. Dieses Testament ist auf ein Drittel beschränkt. So berichtete ‘Amer ibn Sa’d d, dass ihn der Prophet s während seiner Krankheit besuchte und da sagte er: „O Prophet, ich bin im Besitz von Geld, soll ich mein gesamtes Vermögen vermachen?“ Er sagte: „Nein.“ Ich sagte: „Die Hälfte?“ Er sagte: „Nein.“ Ich sagte: „Ein Drittel?“ Er sagte: „Einen Drittel und das ist viel. Wenn du deine Familie reich hinterlässt, ist es besser, als sie mittellos und bedürftig zu hinterlassen. Und egal was du ausgibst, so ist es eine Spende, sogar der Bissen, den du in den Mund deiner Frau legst; und möge Allah dich erheben, sodass einige von dir Nutzen bekommen und andere geschadet werden.“ (Buchari)
    Daher gehört es auch zu den Voraussetzungen, dass das Testament keinen der Erben bevorzugt, damit den übrigen Erben nicht geschadet oder Feindseligkeit hervorgerufen wird. Der Prophet s sagte auch: „Allah gab jedem sein Recht, damit ist keinem Erben was zu vermachen.“ (Sunan Abu Dawud)