Die Toleranz und Nachsicht des Islam im Bezug auf die Frau

Die Frau genießt im Islam eine hohe Stellung und der Islam schützt ihre Rechte und machte es zum Zeichen einer gesunden Persönlichkeit, wenn man die Frau gut behandelt. So sagte der Prophet s: „Diejenigen Gläubigen mit dem vollkommensten Glauben sind die, mit dem besten Charakter; und die besten unter euch, sind die besten zu ihren Frauen.“ (Sahih ibn Hibban)
Auch stellte der Islam im Hinblick auf die Gunst und Wohltat das Recht der Frau vor das Recht des Mannes. So sagte der Prophet: „Geht mit den Frauen gut um!“

Folgendes gehört zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bezug auf die Frau:

  • Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bezug auf die Frau gehört, dass Er ihr ein Recht auf die Morgengabe gegeben hat und diese den Männern auferlegt. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.” (Qur`an 4:4)
  • Zur Toleranz und Nachsicht des Islam gehört, dass sie ein Anrecht auf die Hälfte ihrer Morgengabe hat, wenn sie geschieden wird, bevor der Mann sie berührt hat. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, dass sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlasst, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein. Was ihr tut, sieht Allah wohl.” (Qur`an 2:273)
  • Zur Toleranz und Nachsicht gehört, dass es verboten ist, die Frau, nach der Scheidung, aus dem Haus auszuweisen, denn darin, dass sie zuhause bleibt, könnte womöglich ein Grund zur Versöhnung sein und dass sie wieder zueinander finden. So sagt Allah, der Hocherhabene: “O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches. Dies sind Allahs Grenzen. Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei.” (Qur`an 65:1)

  • Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bezug auf die Frau gehört auch, dass der Islam dem Mann auferlegt hat, für sie zu sorgen und aufzukommen und ihr alle ihre Rechte zu geben hat nach der Scheidung und sie auch dann gut zu behandeln und sie nicht in Bedrängnis und Schwierigkeiten zu bringen, solange sie in ihrer Wartezeit ist. Denn Allah, der Hocherhabene, sagt: “Lasst sie dort wohnen, wo ihr (selbst) wohnt, von dem, was ihr euch leisten könnt. Und fügt ihnen keinen Schaden zu, um sie in die Enge zu treiben. Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus, bis sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Wenn sie für euch (das Kind) stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn, und beratet untereinander (darüber) in rechtlicher Weise. Wenn ihr aber einander Schwierigkeiten bereitet, dann wird (das Kind) für ihn eine andere stillen.” (Qur`an 65:6)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört ebenfalls, dass er das Sorgerecht der Frau zugesprochen hat, wenn sie dies möchte. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wisst, dass Allah das, was ihr tut, wohl sieht!” (Qur`an 2:233)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass er ihr das Recht zu erben zugesprochen hat, nachdem es ihr vorher verwehrt war. So sagt Allah, der Hocherhabene: “Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel – ein festgesetzter Anteil.” (Qur`an 4:7)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass einige Pflichten entfallen, wenn sich die Frau in ihrer Menstruation- oder Entbindungsphase befindet. So hat sie das Gebet nicht zu verrichten und auch nicht nachzuholen. Und fasten muss sie auch nicht, jedoch holt sie diese Tage, die sie nicht gefastet hat, nach, wenn sie wieder in der Lage ist zu fasten. So berichtete Mu’atha: „Ich fragte ‘Aischa: „Wieso holt die Frau, die ihre Periode hatte, die nicht gefasteten Tage nach, aber nicht die nicht verrichteten Gebete?“ Sie fragte mich: „Bist du eine haruria (Stadt aus die khawarij kamen)?“ Ich sagte: „Nein, bin ich nicht, aber ich frage (mich).“ Sie sagte: „Wenn wir unsere Menstruation bekommen, ist uns befohlen worden, die nicht gefasteten Tage nachzuholen, aber nicht die nicht verrichteten Gebete.“ Auch der Abschieds-Tawaf während der Pilgerfahrt entfällt, wenn die Frau ihre Periode hat. Denn ibn ‘Abbas d sagte: „Den Menschen wurde befohlen, dass der Abschieds-Tawaf das letzte ist, was sie um die Ka’ba verrichten, jedoch entfällt das für diejenigen Frauen, die ihre Periode haben.“
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam hinsichtlich der Frau gehört, dass er ihr und ihrem Ehemann erlaubt hat, sich miteinander in allem zu amüsieren, außer dem Eindringen, wenn die Frau ihre Periode hat. So berichtete Anas, dass bei den Juden eine Frau, die ihre Periode hat, nicht mit ihnen essen und sich nicht in ihrem Haus aufhalten darf. Daher fragten die Gefährten den Propheten s darüber. Da offenbarte Allah, der Hocherhabene, den Vers: “Sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.” (Qur`an 2:222)
    Da sagte der Prophet s: „Tut alles, außer dem Eindringen.“
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass für sie im Falle eines Krieges die Pflicht zu kämpfen entfällt. ‘Aischa d fragte: „O Prophet, ist es der Frau vorgeschrieben sich zu bemühen (Jihad)?“ Er sagte: „Ja, sie sollen sich bemühen bei der ‘Umra und der Pilgerfahrt, aber nicht kämpfen.“ (von Ahmad überliefert)
  • Zur Toleranz und Nachsicht im Islam gehört, dass ihr nicht vorgeschrieben ist zu arbeiten und zu versorgen. So sagt Allah, der Hocherhabene: „Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen.“ (Qur`an 65:7)
    Der Prophet s sagte ebenfalls: „Fürchtet Allah hinsichtlich der Frauen! Wahrlich, ihr habt sie unter dem Schutz Allahs genommen und der Verkehr mit ihnen wurde euch durch Allahs Worte rechtmäßig gestattet. Euer Recht über sie besteht darin, dass sie niemandem erlauben sollen, auf euren Betten zu sitzen, den ihr nicht mögt. Aber wenn sie dies tun, könnt ihr sie bestrafen, aber nicht hart. Und ihre Rechte über euch bestehen darin, dass ihr sie in einer angemessenen Weise mit Essen und Kleidung versorgen sollt.“